19. Mai 2012

Die Altersvorsorge

Die Vorsorge für das eigene Alter ist zu wichtig, als daß man sie alleine dem Staat überlassen sollte. Und sie ist auch zu wichtig, als daß man sich nur über das Internet oder Zeitschriften informieren sollte. Allein die Festlegung auf eine Vertragsform will wohlüberlegt sein. Oder ist vielleicht ein Mix aus den Anlageformen für Sie persönlich genau das Beste?

Geläufige Formen der Altersvorsorge

  • Riester-Rente
  • Rürup-Rente (Basis-Rente)
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Private Rentenversicherung
  • Lebensversicherung
  • Sonstige Investments

Warum ist die private Vorsorge für das Alter so wichtig?

Wir sind uns sicher: Sie kennen die Renten-Problematik zur Genüge aus der Presse und den Medien. Wenn Sie nüchterne Hintergrundinformationen zur Rentensituation haben möchten, empfehlen wir Ihnen die Seiten der Deutschen Rentenversicherung. Wenn Sie sich für Lösungen interessieren, empfehlen wir Ihnen ein Gespräch mit uns.

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Infos zur Altersvorsorge

Priorität schon in jungen Jahren

Die Vorsorge für das Alter ist durch nichts zu ersetzen und wird für den Einzelnen immer wichtiger. Auch wenn der Versicherte es nicht wahrhaben möchte, so wird die staatliche Rente in den nächsten Jahren in hohem Maße reduziert. Mit der Vorsorge für das Alter kann man nicht früh genug anfangen. Zuerst sollten Sie aber die existenzbedrohenden Risiken, insbesondere Berufsunfähigkeit und Schutz der Angehörigen im Todesfall, absichern.

Individuelle Strategien statt Parteilösungen.

Selbst Norbert Blüm tat den Ausspruch: “Die Renten sind sicher”. Arbeitnehmer, deren Beiträge zur gesetzlichen Rente regelmäßig vom Arbeitslohn abgezogen wurden, machten sich keine Gedanken um die spätere Rentenzahlung. Da muss jeder Arbeitnehmer umdenken. Um auch im Alter einen gewissen Lebensstandard zu erhalten, sollten schon junge Leute eine private Vorsorge treffen. Sehr viele Möglichkeiten stehen zur Auswahl und das kann bei dem Kunden zu Verwirrungen führen. Unterschiedliche Methoden führen schnell oder in langsamen Schritten oder auch sicher oder mit einem Risiko behaftet zum erwünschten Ziel. Dabei werden auch Versicherungen angeboten, die das Ziel nicht erreichen. Vor dem Abschluss einer Versicherung zur Altersvorsorge sollte der Versicherungsnehmer ausgiebige Informationen einholen. Schließlich hat diese Vorsorge erhebliche Auswirkungen auf sein künftiges Leben. Die allgemeingültige Versicherung für alle gibt es nicht. Letztlich muss jeder sein individuelles Paket schnüren, das von seinen ganz persönlichen Verhältnissen, seinem Einkommen und weiteren unterschiedlichen Faktoren wie der eigenen Lebensperspektive und der Risikobereitschaft abhängt. Die gesetzliche Rentenversicherung bietet lediglich die Absicherung des Nötigsten.

Die wenigen Geburten und die hohe Arbeitslosigkeit sollen laut Regierung die Rentenkassen unverhältnismäßig belasten.

Die gesetzliche Rentenversicherung wird aus den Beiträgen der aktiven Arbeitnehmer finanziert. Viele Neuerungen wurden für die gesetzliche Rentenversicherung beschlossen, aber nichts konnte den leeren Kassen helfen. Viele Aktionen der Bundesregierungen sorgen für eine Kürzung der Nettorenten. Ob es die hohe Versteuerung ist, oder die Zahlung von Beiträgen für die Kranken- und Pflegeversicherung. Auch die minimale Anpassung der Renten an den Lohn spielen dabei eine große Rolle. Trotz der vielen Reformen wurde keine abschließende Lösung gefunden und es ist fast sicher, dass noch mehr gekürzt wird. Damit der Renter den Lebensstandard aufrecht erhalten kann, ist eine private Absicherung unumgänglich.

Die Pflichtversicherung gilt für viele.

Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind für die meisten Arbeitnehmer verpflichtend und werden vom Lohn einbehalten. In Ausnahmefällen, wie zum Beispiel die Selbstständigkeit, kann sich der Versicherte befreien lassen. Nicht versicherungspflichtige Personen haben die Möglichkeit sich freiwillig zu versichern. Die Last des Beitrags wird auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer verteilt, aber Selbstständige müssen dafür alleine aufkommen.

Verschiedene Tatsachen beeinflussen die Höhe der Rente.

Die Jahre der Beitragszahlung und das Jahresentgelt bestimmen in hohem Maße die Höhe der Rente. Lebensumstände, die Einfluss auf das Gehalt hatten, werden ebenfalls berücksichtigt. Es sind die Zeiten der Kranken- und Arbeitslosengeldzahlung, die Dauer des Wehrdienstet sowie die Dauer der Ausbildung oder der Kindererziehung. Die Einkommenshöhe schlägt sich in den so genannten Entgeltpunkten nieder. Wer durchschnittlich 29.304,-€ verdient, der erhält einen Entgeltpunkt. Wenn das Jahresentgelt darüber oder darunter liegt, dann ändert sich auch die Höhe des Entgeltpunktes. Diese Entgeltpunkte werden in den Rentenwert umgerechnet, der die monatliche Rente bestimmt. Einfluss auf die Rentenhöhe hat auch der Beginn der Zahlungen. Der Rentenartfaktor berücksichtigt die Unterscheidung zwischen Alters- und Erwerbsminderungsrente. Die Höhe der durchschnittlichen Rente für einen Normalverdiener liegt momentan bei 53 % des durchschnittlichen Bruttoeinkommens. Es gibt nicht wenige Versicherte, wo der Rentenverlauf keine Lücken aufweist. Wenn das der Fall ist, dann mindert sich die Rente noch einmal. Damit die Rentenkasse auch weiterhin zahlungsfähig bleibt ist sogar die Kürzung auf 46 % geplant.

Der jährliche Brief von der Rentenversicherung.

Die Rentenversicherungen versenden in jedem Jahr Informationen an ihre Mitglieder, aus denen die voraussichtliche Rentenzahlung hervorgeht. Alle gesetzlich Versicherten, ab dem 47. Lebensjahr erhalten diese Information. Er muss allerdings auch mindestens füng Jahre lang beitragspflichtig beschäftigt gewesen sein. Daraus kann der Versicherte allerdings nicht die Garantie bekommen, dass er die Höhe der errechneten Rente auch wirklich erhält. Die Rentenhöhe wird in den nächsten Jahren immer wieder nach unten korrigiert werden müssen. Außerdem können sich die persönlichen Verhältnisse verändern, sei es durch die Geburt von Kindern durch Arbeitslosigkeit, oder auch durch Krankheit.

Die Zahlungen der Ruhestandsgelder beginnt

Anspruch auf Altersrente hat der Versicherte ab einem bestimmten Alter und nach einer Wartezeit von sechzig Monaten. Die Beantragung einer vorzeitigen Rente ist noch immer sehr beliebt. Ein Anspruch besteht für langjährig Versicherte, Schwerbehinderte, Arbeitslose, Frauen und bei Altersteilzeit, meist aber nur für bestimmte Jahrgänge. Um die öffentlichen Kassen der Rentenversicherung zu schonen, wird für jeden Monat, die der Versicherte früher die Renzenzahlung erhält, 0,3 % der Vollrente abgezogen. Dieser Abzug gilt für die gesamte Zeit des Rentenbezugs. Die Versorgung der Hinterbliebenen ist bei der gesetzlichen Rentenversicherung geregelt. Die Witwen und Witwer erhalten die Witwenrente und Kinder eine Waisenrente. Eine Witwe bekommt bei der kleinen Witwenrente nur einen Anteil von 25 Prozent der Rente des Verstorbenen. Im Gegensatz dazu gibt es die große Witwenrente mit 55 Prozent der vollen Rente. Der Betrag wird den Hintebliebenen gezahlt, die über 45 Jahre alt oder erwerbsgemindert sind. Auch wenn ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt haben sie diesen Anspruch. Die eigenen Einkünfte werden immer mitgezählt. Jüngere Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung haben einen Anspruch, der sehr stark gekürzt wurde.

Die jährliche Anpassung in Anlehnung an die Gehälter.

Die Renten werden von Jahr zu Jahr angepasst, abhängig von der Entwicklung des allgemeinen Gehaltsniveaus und von der wirtschaftlichen Dynamik in Deutschland. In schlechteren Jahren fällt eine Rentenerhöhung mitunter aus. Das liegt daran, weil in solchen Zeiten die Arbeitslosigkeit steigt, also weniger Beschäftigte Beiträge an die Rentenversicherung abführen, die sie an Ruheständler weiterreichen. Allerding gibt es auch die Fälle, dass selbst bei einer weltweiten Wirtschaftskrise eine Rentenerhöhung gezahlt wird. Alle vier Jahre, zur Zeit eines Wahlkampfes, bekommen auch die Rentner Geschenke von der Regierenden Partei. Die Höhe der Rentenzahlungen nutzt die Politik für ihre Interessen. Dabei ist nicht nur die Rede von der Anpassung der Rente, sondern auch und das vor allen Dingen, der Beitragssatz für diese Versicherung.

Nach dem Alter des Versicherten bestimmt sich der Renteneintritt

Das Rentenalter steigt ab dem Jahr 2012 allmählich von 65 auf dann 67 Jahre. Wer im Jahr 1964 oder später geboren wurde darf aus heutiger Sicht zu vollen Bezügen erst mit 67 in den Altersruhestand. Versicherte, die älter sind, können die Rente eher beantragen. Bei den leeren Kassen sollte man allerdings davon ausgehen, dass die Arbeitszeit weiter verlängert wird. Diese Tatsache lässt sich unter anderem darauf zurückführen, dass die Lebenserwartung weiter steigt. Außerdem erfreuen sie sich im Alter einer deutlich besseren Gesundheit als alle vorangegangenen Generationen. Obwohl der Trend sehr erfreulich ist und bei den Gesprächsrunden zur Überalterung der Gesellschaft nicht oft zur Sprache kommt. Die immer weiter durchgeführten Forschungen in der Medizing und ein gesunder Lebensstil lassen uns heute länger leben, als das noch vor Jahren der Fall war. Die logische Konsequenz daraus ist, dass die Rentenkasse immer mehr belastet wird. Jede Regierung hat darum zu kämpfen, weil sie das Rentenalter anheben muss und nur eine minimale Anpassung erlauben kann. Diese Tatsachen werden allerdings in den Wahlkampfjahren sehr gerne unterschlagen.

Abzüge im Rentenalter

Wer heute schon seine Altersrente errechnen möchte, der sollte beachten: Rentner sind keineswegs pauschal von Steuern und Sozialabgaben befreit. Der Staathält nicht nur bei Arbeitnehmern die Hand auf, sondern auch bei Ruheständlern. Die Abgaben richten sich bei der Höhe der Abgaben und der Rentenhöhe immer nach den Aussagen und Bestimmungen der jeweiligen Regierung. So legt das 2005 eingeführte Alterseinkünftegesetz fest, dass die Steuern auf die Altersbezüge von Jahr zu Jahr steigen. Im Jahr 2005 lag die Besteuerung noch bei 50 Prozent der Einkünfte. Für Ruhegeltempfänger, die im Jahr 2040 das Rentenalter erreicht haben gilt, dass sie diese komplett versteuern müssen.

Das wird für künftige Rentner nicht ohne Auswirkungen sein.

Die Summe aller vorgenommenen Änderungen werden für die Rentner nur eins bedeuten: Die Planungssicherheit ist für Millionen Bundesbürger, die sich über ihre Altersversorgung Gedanken machen, akut gefährdet. Die öffentlichen Kassen sind leer und keiner kann sich bei der Aufrechterhaltung des Lebensstandards im Alter auf die gesetzliche Rentenversicherung verlassen. Luxusautos oder Reisen sowie eine große Mietwohnung werden dann wohl der Vergangenheit angehören. Der Lebensstandard, den man während des Erwerblebens hatte und die reduzierten Möglichkeiten beim Empfang der Rente, nennt sich Versorgungslücke. Sie wird eines Tages jeden treffen, der nicht rechtzeitig und in ausreichendem Umfang Eigeninitiative ergreift und systematisch privat für das Alter vorsorgt, je früher, desto besser. Wer heute davon ausgeht, dass die gesetzliche Rente künftig nicht mehr als eine Basis-Versorgung abdecken wird, und vor diesem Hintergrund tätig wird und spart, handelt ganz sicher umsichtig und klug.